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Pflegehilfsmittel für zu Hause – Ihre Apotheke unterstützt Sie von Anfang an

Eine Apothekerin berät eine ältere Frau zu Pflegehilfsmitteln wie Einmalhandschuhen, Einlagen und Desinfektionsmitteln in der Apotheke. KI‑generiert

Wer einen Pflegegrad besitzt, hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – wie z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Doch viele Betroffene und Angehörige wissen nicht, wie sie diesen Anspruch geltend machen oder welche Produkte sie überhaupt benötigen. Genau hier setzt unser Service an: Wir begleiten Sie von der Antragstellung bei der Pflegekasse bis zur regelmäßigen Belieferung mit den passenden Pflegehilfsmitteln – unbürokratisch, kostenlos und ganz individuell.

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die bei der häuslichen Pflege regelmäßig benötigt werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel (für Hände und Flächen)
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen
  • Bettschutzeinlagen

Diese Hilfsmittel dienen dem Schutz der pflegenden Personen sowie der hygienischen Versorgung der Pflegebedürftigen. Sie werden von den Pflegekassen mit bis zu 40 Euro pro Monat übernommen – ohne Eigenbeteiligung für Versicherte mit Pflegegrad.

Unser Service für Sie: Einfach – persönlich – zuverlässig

Viele Angehörige oder Betroffene fühlen sich bei der Antragstellung auf Pflegehilfsmittel überfordert. Deshalb übernehmen wir diesen Schritt für Sie – unkompliziert und schnell:

  1. Individuelle Beratung bei uns in der Apotheke oder telefonisch
  2. Gemeinsame Auswahl der benötigten Pflegehilfsmittel
  3. Ausfüllen und Einreichen des Antrags bei der Pflegekasse
  4. Nach Genehmigung: Monatliche, kostenfreie Belieferung direkt zu Ihnen nach Hause

Wir kümmern uns auch um die Folgebelieferung, den regelmäßigen Kontakt zur Kasse und stehen bei Fragen oder Änderungen jederzeit an Ihrer Seite.

Vorteile unseres Pflegehilfsmittel-Services

Komplette Antragstellung durch unser Apothekenteam
Individuelle Produktauswahl nach Ihrem Bedarf
Keine Kosten für Pflegebedürftige – Abrechnung direkt mit der Pflegekasse
Zuverlässige monatliche Lieferung nach Hause
Flexible Anpassung des Paketinhalts möglich
Persönlicher Ansprechpartner bei Rückfragen

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können beantragt werden, wenn:

  • ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt,
  • die Pflege in der eigenen Häuslichkeit erfolgt,
  • kein vollstationärer Pflegeplatz besteht.

Ob Sie selbst betroffen sind oder eine angehörige Person pflegen – sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern, die Versorgung zu organisieren.

Pflege zu Hause leichter gemacht – mit Ihrer Apotheke

Pflege ist eine Herausforderung – emotional wie organisatorisch. Unsere Apotheke unterstützt Sie nicht nur mit Medikamenten, sondern auch mit durchdachten Versorgungsangeboten für den Pflegealltag. Gerade die sichere und regelmäßige Lieferung von Pflegehilfsmitteln schafft Entlastung für pflegende Angehörige und sorgt für ein gutes Gefühl im Alltag.

Unsere Mitarbeiter:innen beraten Sie diskret und einfühlsam. Gerne besuchen wir Sie auch vor Ort, um den Bedarf gemeinsam abzustimmen.

Individuelle Pakete statt Standardlösungen

Nicht jede Pflege ist gleich – und nicht jedes Standardpaket passt zu Ihrem Alltag. Deshalb stellen wir Ihr Pflegehilfsmittelpaket individuell zusammen. Wenn sich Ihr Bedarf ändert, passen wir die Inhalte flexibel an – ohne neuen Antrag oder bürokratischen Aufwand.

Ihre Apotheke – starker Partner in der häuslichen Pflege

Mit unserem umfassenden Service rund um Pflegehilfsmittel zum Verbrauch möchten wir Ihnen den Pflegealltag erleichtern. Von der Antragstellung bis zur regelmäßigen Lieferung übernehmen wir alles – und bleiben dabei stets an Ihrer Seite. Persönlich, vertrauensvoll, zuverlässig.

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